O ihr, die ihr glaubt, vorgeschrieben ist euch bei Totschlag die Wiedervergeltung: der Freie für den Freien, der Sklave für den Sklaven, das Weib für das Weib. Wenn einem von seinem Bruder etwas nachgelassen wird, dann soll die Beitreibung auf rechtliche Weise und die Leistung an ihn auf gute Weise erfolgen. Dies ist eine Erleichterung von Seiten eures Herrn und eine Barmherzigkeit. Wer danach Übertretungen begeht, für den ist eine schmerzhafte Pein bestimmt.