Verboten hat er euch nur Fleisch von verendeten Tieren, Blut, Schweinefleisch und Fleish, worüber (beim Schlachten) ein anderes Wesen als Allah angerufen worden ist. Aber wenn einer sich in einer Zwangslage befindet, ohne (von sich aus etwas Verbotenes) zu begehren (?ghaira baaghin) oder eine Übertretung zu begehen, trifft ihn keine Schuld. Allah ist barmherzig und bereit zu vergeben.