Denen, die ungläubig sind und (ihre Mitmenschen) vom Wege Allahs abhalten, erhöhen wir (dereinst) die Strafe (indem wir) über das (an sich fällige) Strafmaß (hinausgehen) (zur Vergeltung) dafür, daß sie (in ihrem Erdenleben auf diese Weise) Unheil angerichtet haben.