Und am Tag (des Gerichts), da wir von jeder Gemeinschaft (umma) einen Zeugen auftreten lassen (damit er über sie aussage)! Darauf wird denen, die ungläubig sind, nicht erlaubt (zu sprechen und sich zu rechtfertigen). Ihnen werden (aber) auch keine Vorhaltungen (mehr) gemacht. (Denn dazu ist es dann zu spät.)