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Sura 6
Aya 145
145
قُل لا أَجِدُ في ما أوحِيَ إِلَيَّ مُحَرَّمًا عَلىٰ طاعِمٍ يَطعَمُهُ إِلّا أَن يَكونَ مَيتَةً أَو دَمًا مَسفوحًا أَو لَحمَ خِنزيرٍ فَإِنَّهُ رِجسٌ أَو فِسقًا أُهِلَّ لِغَيرِ اللَّهِ بِهِ ۚ فَمَنِ اضطُرَّ غَيرَ باغٍ وَلا عادٍ فَإِنَّ رَبَّكَ غَفورٌ رَحيمٌ

Rudi Paret

Sag: In dem, was mir (als Offenbarung) eingegeben worden ist, finde ich nicht, daß etwas für jemand zu essen verboten wäre, es sei denn Fleisch von verendeten Tieren, oder Blut, das (beim Schlachten) ausgeflossen ist, oder Schweinefleisch - das ist Unreinheit -, oder Greuel (fisq) (nämlich Fleisch), worüber (beim Schlachten) ein anderes Wesen als Allah angerufen worden ist. Aber wenn einer sich in einer Zwangslage befindet, ohne (von sich aus etwas Verbotenes) zu begehren (? ghaira baaghin) oder eine Übertretung zu begehen (trifft ihn keine Schuld). Dein Herr ist barmherzig und bereit zu vergeben.