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Sura 5
Aya 107
107
فَإِن عُثِرَ عَلىٰ أَنَّهُمَا استَحَقّا إِثمًا فَآخَرانِ يَقومانِ مَقامَهُما مِنَ الَّذينَ استَحَقَّ عَلَيهِمُ الأَولَيانِ فَيُقسِمانِ بِاللَّهِ لَشَهادَتُنا أَحَقُّ مِن شَهادَتِهِما وَمَا اعتَدَينا إِنّا إِذًا لَمِنَ الظّالِمينَ

Rudi Paret

"Und wenn man (nachträglich) entdeckt, daß sie sich einer Sünde schuldig gemacht haben (indem sie falsches Zeugnis ablegten), dann sollen zwei andere an ihre Stelle treten aus dem Kreis derer, zu deren Nachteil die beiden, die zunächst (als Zeugen) in Betracht gekommen waren (? al-aulayaani), sich (einer Sünde) schuldig gemacht haben. Und sie sollen dann bei Allah schwören: ""Unser Zeugnis ist bestimmt wahrhaftiger als das ihre. Und wir haben (mit unserer Zeugenaussage) keine Übertretung begangen. Sonst würden wir zu den Frevlern gehören."""