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Sura 5
Aya 107
107
فَإِن عُثِرَ عَلىٰ أَنَّهُمَا استَحَقّا إِثمًا فَآخَرانِ يَقومانِ مَقامَهُما مِنَ الَّذينَ استَحَقَّ عَلَيهِمُ الأَولَيانِ فَيُقسِمانِ بِاللَّهِ لَشَهادَتُنا أَحَقُّ مِن شَهادَتِهِما وَمَا اعتَدَينا إِنّا إِذًا لَمِنَ الظّالِمينَ

Adel Khoury

Wenn man entdeckt, daß sie sich einer Sünde schuldig gemacht haben, sollen aus den Reihen derer, gegen die man sich versündigt hat, zwei andere, deren Erbrecht am ehesten feststeht, an ihre Stelle treten und bei Gott schwören: «Unser Zeugnis ist bestimmt wahrhaftiger als deren Zeugnis. Und wir haben keine Übertretung begangen, sonst gehörten wir zu denen, die Unrecht tun.»